Den Hersteller des Notebooks wird es zwar nicht jucken, wenn sich Blogger hier und da Bilder ausleihen – den Lizenzgeber des Bildes aber wohl schon und der war in diesem Fall eine professionelle Bildagentur.
Aber an sich ist doch klar: der Notebookhersteller ist der Lizenznehmer und nicht der Blogger. Und wer keine Lizenz hat, darf auch keine Bilder verwenden. Auch wenn man im Glauben ist doch etwas vermeintlich Gutes zu tun – schlussendlich unterstützen ja Blogs auch das Produkt – bei Bildern hört der Spaß auf.
Nun wurde angemerkt, dass man aus diesem Grund sicherheitshalber und ausschließlich selbst geschossene Fotos verwenden würde. Dann könne das nicht passieren. Weit gefehlt, denn
Rechte an einem Foto sind nicht gleichbedeutend mit den Rechten am Dargestellten.
Bekannt ist weitestgehend, dass man z.B. nicht irgendwelche Personen fotografieren und deren Bilder im Netz verwenden darf, denn die Art der Darstellung und die Wiedererkennbarkeit können u.U. einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Hier kennt man den Begriff des modelRelease. Wer Fotos mit abgebildeten Personen benutzt, sollte sich genau darüber informieren, ob eine Einwilligung der Personen vorliegt. Und damit das auch nicht zu einfach wird: Mit einer einmal gegebene Einwilligung der Abgebildeten ist man u.U. auch noch nicht aus dem Schneider, denn diese Person muss einwilligungsfähig und der Zweck der Veröffentlichung bekannt sein.
Weniger bekannt ist, dass solche Auflagen u.U. auch bei fotografierten Gegenständen existieren. Im Englischen spricht man vom „property release“. Wenn ich z.B. einen Hafen fotografiere in welchem zufälligerweise gerade die Luxusyacht des Millionärs xy vor sich hin dümpelt und die sich nun zufälligerweise mit Namen auch auf dem Foto wieder findet, so kann der Schiffseigner von seinem Recht an der Sache Gebrauch machen und die Nutzung des Bildes untersagen.
Beide Bildrechte haben aber[nbsp] nichts zu tun mit dem Urheberrecht am Bild. Der Fotograf ist immer der Urheber – dennoch darf er nicht jedes Objekt fotografieren und meinen, weil ihm das Foto gehört, dürfe er das Abgebildete auch z.B. für kommerzielle Zwecke (Kalender, Postkarten etc.) verwenden.
http://upload-magazin.de/blog/1889-was-darf-ich-fotografieren-der-fall-preusische-schlossanlagen-und-seine-konsequenzen/
Und bei Fotos von Markenartikeln wie im eingangs erwähnten Fall des Notebooks verhält es sich genauso. Das Notebook, auf dem der Name des Herstellers zudem noch deutlich zu lesen war, ist Sache des Herstellers, der von seinem Recht auf Sachherrschaft Gebrauch machen kann. Zwar wird er das in einem Fall der das eigene Produkt positiv unterstützt sicherlich nicht so schnell tun – würde man aber das Bild z.B. als Teil einer Fotocollage einarbeiten deren Ausdruck dem Hersteller nicht genehm ist, kann er dessen Verwendung untersagen und eine Abmahnung erteilen.
Und darüber hinaus ist zudem noch die Frage offen, inwieweit ein Blogger wie du und ich überhaupt ohne Bedenken über Markenprodukte schreiben und dabei die Markennamen benutzen dürfen.
http://www.e-recht24.de/news/markenrecht/304.html
Aber es kommt noch dicker: wer meint sich in Sicherheit wiegen zu können, weil er brav Nutzungslizenzen[nbsp] in den populären Fotobörsen einkauft, der kann sich ebenfalls ganz bös vertun. In den Fotobörsen tummeln sich eine große Anzahl von Hobbyfotografen, die oftmals knipsen was vor die Linse kommt und keine Ahnung von Persönlichkeitsrechten und Rechten an der Sache haben.
Deswegen:
* Webdesigner: Innere Alarmglocke auf on stellen, wenn Personen abgebildet sind. Im Zweifelsfall nachfragen ob eine Einverständniserklärung vorliegt.
* Webdesigner: Aufgepasst auch z.B. bei abgebildeten Fahrzeugen, wenn die Marke eindeutig zu erkennen ist.
* Shopbetreiber aufgepasst – nur frei gegebene Bilder des Herstellers verwenden!
* Fotos von Promis bei deren PR-Agentur nachfragen. Für die Presse frei gegebene Bilder sind Bilder für die Presse (Stichwort: Presseausweis!)
Problem des Anbieters? Denkste.
Es empfiehlt sich die AGB genau zu lesen, denn die meisten Fotobörsen übernehmen keine Haftung und wälzen das Problem auf den Einkäufer ab. Im Falle eines Falles ergaht dann eine Abmahnung an den Betreiber der Seite, der wendet sich dann verständlicherweise an den Webdesigner, der sich dann wiederum mit Fotografen herumschlagen darf … die nicht selten[nbsp] jenseits des großen Teichs leben.
Im eingangs erwähnten Fall verstehe ich allerdings nicht das harte Vorgehen der Bildagentur. Auch mir ist schon einmal Ähnliches passiert – ich hatte zwar Lizenzen erworben, aber nicht genug. So trat die Agentur an mich persönlich heran, machte mich aufmerksam und habe das Erforderliche nachgekauft. Ein Grund warum ich dieser Agentur bis heute treu geblieben bin und die sympathischen Schweizer gerne weiterempfehle.
Wer jedoch als Goliath auf kleine Bloggerfische losgeht, kann zwar Recht bekommen, aber Recht haben und Gerechtigkeit sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei einer Bildagentur, die es nötig hat gleich die Keule auszupacken, werde ich ganz sicherlich keine Bilder einkaufen. Ja gut, bei den einträglichen Abmahngeschäften, werden auch ohne mich überleben … ich weiß ;-)
Und damit ich mich hier nicht selber zu weit dem Fenster hinauslehne: Dieser Artikel ist nicht rechtsverbindlich. Ich bin keine Rechtsanwältin und erteile keine rechtsverbindlichen und rechtssicheren Auskünfte. Zu Risken und Nebenwirkugen befragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker Rechtsanwalt.